Steuerliche Forschungsförderung

Forschungszulage –was Ihr Unternehmenzurückbekommt.

Bis zu 35 % Ihrer F&E-Personalkosten erstattet. Rückwirkend bis zu vier Jahre beantragbar. Wir ordnen ein, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

Förderquote KMU
35 %
Pro Jahr (KMU)
bis 3,5 Mio. €
Rückwirkend
4 Jahre
Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Sie gilt für Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind und eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Die Zulage wird nicht als Zuschuss ausgezahlt, sondern mit der Steuerlast verrechnet, oder bei Verlust direkt erstattet.

Auf einen Blick06 Punkte
  • Förderquote: 25 % für Großunternehmen, 35 % für KMU
  • Maximale Förderung: bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr (KMU)
  • Förderfähig: interne Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung
  • Antrag jederzeit stellbar, auch rückwirkend für bis zu 4 Jahre
  • Kein Projektstart-Stopp: Sie können sofort beginnen
  • Zuständige Stelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Quantum Beyond · FördercheckNr. 0087
ZugunstenIhr Unternehmen GmbH
262.500 €Förderquote35 % für KMU25 % für Großunternehmen
Rückwirkend bis zu 4 Jahre · Beispielrechnung, unverbindlichQuantum Beyond
Voraussetzungen

Für wen eignet sich die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist technologie- und branchenoffen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob Ihr Vorhaben die Förderkriterien des FZulG erfüllt.

KMU & Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 35 % auf förderfähige Personalkosten und profitieren überproportional von der Forschungszulage.

Startups & Wachstumsunternehmen

Auch Unternehmen ohne Steuerbelastung können die Forschungszulage nutzen, der übersteigende Betrag wird direkt ausgezahlt. Keine Gewinnschwelle erforderlich.

Softwareentwicklung & IT

Softwareprojekte mit technischem Neuheitsgrad und F&E-Anteil sind explizit förderfähig, wenn sie korrekt eingeordnet und von Routineentwicklung abgegrenzt werden.

Produkt- & Verfahrensentwicklung

Unternehmen aus Maschinenbau, Medizintechnik, Chemie oder Fertigung, die neue Produkte oder Verfahren mit technischen Unsicherheiten entwickeln.

Unsere Leistung

Unsere Leistung bei der Forschungszulage.

Wir übernehmen die fachliche Einordnung, Strukturierung und begleiten Ihren Antrag von der ersten Einschätzung bis zum Bescheid.

Gespräch buchen
Unsere vier Schritte01 / 04
Schritt 01 / 04
Schritt 01 · Fachliche Einordnung01 / 04

Konkret statt pauschal.

Wir prüfen Ihr Vorhaben nach den Förderkriterien des FZulG auf Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematische Durchführung. Kein Pauschalbescheid, sondern eine konkrete Bewertung Ihres Projekts.

Neuartigkeit · Unsicherheit · SystematikSchritt01Quantum Beyond
Häufige Fehler

Warum Forschungs­zulage-Anträge abgelehnt werden.

Die Ablehnungsquote bei selbst eingereichten Anträgen liegt deutlich über dem Durchschnitt professionell begleiteter Anträge. Die Gründe sind meist vermeidbar.

Vorhaben prüfen lassen
FehlerWas passiert
  • 01Fehlende AbgrenzungEntwicklungsleistungen werden nicht klar von Routinearbeiten getrennt. Die BSFZ erkennt förderfähige Anteile nicht an, wenn die Abgrenzung im Antrag fehlt oder unklar ist.
  • 02Unzureichender NeuheitsgradDas Vorhaben wird nicht ausreichend als technisch neu dargestellt. Ohne klaren Nachweis, dass das Projekt auf neue Erkenntnisse abzielt, wird die Bescheinigung verweigert.
  • 03Fehlerhafte KostenaufstellungFörderfähige Aufwendungen werden falsch berechnet oder nicht vollständig erfasst. Personalkosten, Eigenleistungspauschalen und Auftragsforschung folgen jeweils eigenen Regeln.
  • 04Zu optimistische EinordnungVorhaben werden als F&E eingereicht, obwohl sie die Förderkriterien nicht erfüllen. Das kostet Zeit und hinterlässt einen schlechten Eindruck bei der Bescheinigungsstelle.
Häufige Fragen

Fragen zur Forschungszulage.

Die wichtigsten Antworten, ohne Fachjargon.

  • Ja, und das rückwirkend für bis zu vier Jahre. Die Forschungszulage ist kein klassischer Steuerabzug, sondern eine direkte Steuergutschrift: 25 % bis 35 % Ihrer Personalkosten für Forschung und Entwicklung werden Ihnen vom Finanzamt erstattet oder mit Ihrer Steuerlast verrechnet. Das funktioniert auch, wenn Ihr Unternehmen aktuell keine oder wenig Steuern zahlt, denn der übersteigende Betrag wird dann direkt ausgezahlt.

  • Über die Forschungszulage können KMU bis zu 35 % ihrer internen Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerfrei zurückbekommen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen: Softwareentwicklung, Produktentwicklung, Verfahrensinnovationen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben technischen Neuheitsgrad hat und systematisch durchgeführt wird. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob Ihr Projekt qualifiziert ist.

  • Ja, die Forschungszulage ist eines der wenigen Förderprogramme, das auch für Unternehmen ohne Steuerbelastung funktioniert. Wenn die Zulage die festgesetzte Steuer übersteigt, wird der Differenzbetrag als Steuererstattung direkt ausgezahlt. Gerade für Startups und wachsende Unternehmen ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil in einer Phase, in der jeder Euro zählt.

  • Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zuständige Behörde für die fachliche Prüfung von Forschungszulage-Anträgen. Sie prüft, ob das eingereichte Vorhaben die wissenschaftlichen Fördervoraussetzungen erfüllt, und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die anschließende Antragstellung beim Finanzamt. Die Qualität der Projektbeschreibung entscheidet maßgeblich darüber, ob die BSFZ die Bescheinigung ausstellt.

  • Eine Ablehnung durch die BSFZ ist kein endgültiges Nein. In den meisten Fällen liegt der Grund in einer unzureichenden Darstellung des technischen Neuheitsgrades oder einer fehlenden Abgrenzung förderfähiger Leistungen und nicht daran, dass das Projekt grundsätzlich ungeeignet ist. Wir analysieren Ablehnungsbescheide, identifizieren die genaue Ursache und bereiten einen überarbeiteten Antrag vor. Sprechen Sie uns an bevor Sie aufgeben.

Nächster Schritt

Wissen Sie, wie viel Ihre F&E-Projekte einbringen könnten? Finden wir es heraus.

Kostenloses Erstgespräch. Wir ordnen Ihr Vorhaben ein und sagen Ihnen konkret, ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage realistisch ist.