KMU & Mittelstand
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 35 % auf förderfähige Personalkosten und profitieren überproportional von der Forschungszulage.
Bis zu 35 % Ihrer F&E-Personalkosten erstattet. Rückwirkend bis zu vier Jahre beantragbar. Wir ordnen ein, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Sie gilt für Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind und eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Die Zulage wird nicht als Zuschuss ausgezahlt, sondern mit der Steuerlast verrechnet, oder bei Verlust direkt erstattet.
Die Forschungszulage ist technologie- und branchenoffen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob Ihr Vorhaben die Förderkriterien des FZulG erfüllt.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 35 % auf förderfähige Personalkosten und profitieren überproportional von der Forschungszulage.
Auch Unternehmen ohne Steuerbelastung können die Forschungszulage nutzen, der übersteigende Betrag wird direkt ausgezahlt. Keine Gewinnschwelle erforderlich.
Softwareprojekte mit technischem Neuheitsgrad und F&E-Anteil sind explizit förderfähig, wenn sie korrekt eingeordnet und von Routineentwicklung abgegrenzt werden.
Unternehmen aus Maschinenbau, Medizintechnik, Chemie oder Fertigung, die neue Produkte oder Verfahren mit technischen Unsicherheiten entwickeln.
Wir übernehmen die fachliche Einordnung, Strukturierung und begleiten Ihren Antrag von der ersten Einschätzung bis zum Bescheid.
Gespräch buchenWir prüfen Ihr Vorhaben nach den Förderkriterien des FZulG auf Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematische Durchführung. Kein Pauschalbescheid, sondern eine konkrete Bewertung Ihres Projekts.
Die Ablehnungsquote bei selbst eingereichten Anträgen liegt deutlich über dem Durchschnitt professionell begleiteter Anträge. Die Gründe sind meist vermeidbar.
Vorhaben prüfen lassenDie wichtigsten Antworten, ohne Fachjargon.
Ja, und das rückwirkend für bis zu vier Jahre. Die Forschungszulage ist kein klassischer Steuerabzug, sondern eine direkte Steuergutschrift: 25 % bis 35 % Ihrer Personalkosten für Forschung und Entwicklung werden Ihnen vom Finanzamt erstattet oder mit Ihrer Steuerlast verrechnet. Das funktioniert auch, wenn Ihr Unternehmen aktuell keine oder wenig Steuern zahlt, denn der übersteigende Betrag wird dann direkt ausgezahlt.
Über die Forschungszulage können KMU bis zu 35 % ihrer internen Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerfrei zurückbekommen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen: Softwareentwicklung, Produktentwicklung, Verfahrensinnovationen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben technischen Neuheitsgrad hat und systematisch durchgeführt wird. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob Ihr Projekt qualifiziert ist.
Ja, die Forschungszulage ist eines der wenigen Förderprogramme, das auch für Unternehmen ohne Steuerbelastung funktioniert. Wenn die Zulage die festgesetzte Steuer übersteigt, wird der Differenzbetrag als Steuererstattung direkt ausgezahlt. Gerade für Startups und wachsende Unternehmen ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil in einer Phase, in der jeder Euro zählt.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zuständige Behörde für die fachliche Prüfung von Forschungszulage-Anträgen. Sie prüft, ob das eingereichte Vorhaben die wissenschaftlichen Fördervoraussetzungen erfüllt, und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die anschließende Antragstellung beim Finanzamt. Die Qualität der Projektbeschreibung entscheidet maßgeblich darüber, ob die BSFZ die Bescheinigung ausstellt.
Eine Ablehnung durch die BSFZ ist kein endgültiges Nein. In den meisten Fällen liegt der Grund in einer unzureichenden Darstellung des technischen Neuheitsgrades oder einer fehlenden Abgrenzung förderfähiger Leistungen und nicht daran, dass das Projekt grundsätzlich ungeeignet ist. Wir analysieren Ablehnungsbescheide, identifizieren die genaue Ursache und bereiten einen überarbeiteten Antrag vor. Sprechen Sie uns an bevor Sie aufgeben.

Kostenloses Erstgespräch. Wir ordnen Ihr Vorhaben ein und sagen Ihnen konkret, ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage realistisch ist.